OÖ verlängert "Schutzschirm" für ElementarpädagogInnen
Der seit September 2019 aktive Rechtsschutz für Kindergarten- und HortpädagogInnen wird nun um ein weiteres Jahr verlängert. Für LH-Stellvertreterin Christine Haberlander ist das ein wichtiger Schritt, um auch Kindern mit Diabetes oder starken Allergien den Kiga-Besuch zu ermöglichen.
Über 51.000 Euro für "Schutzschirm"
Gemeinsam mit der Oberösterreichischen Versicherung nimmt das Land Oberösterreich noch mal mehr als 51.000 Euro in die Hand, um die PädagogInnen auch bei der Ausübung einer medizinischen Aktivität bestmöglich abzusichern.
"Es freut mich, dass wir den "Schutzschirm" gemeinsam mit der Oberösterreichischen Versicherung um ein weiteres Jahr verlängern konnten. In Oberösterreich befinden sich auch Kinder mit chronischen Krankheiten und medizinischem Betreuungsbedarf in den Kinderbetreuungseinrichtungen. Mein Dank gilt daher den PädagogInnen, die freiwillig die erforderlichen medizinischen Tätigkeiten übernehmen“, betont Bildungsreferentin LH-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander.
„Die Oberösterreichische hilft gerne mit, rechtlichen und finanziellen Schutz und so ein großes Stück Sicherheit für die Pädagoginnen und Pädagogen zu geben“, unterstreicht Generaldirektor Dr. Josef Stockinger.
Im Konkreten geht es bei der Absicherung durch den „Schutzschirm“ etwa um gewisse ärztliche Tätigkeiten, die an die Eltern, aber auch an andere Aufsichtspersonen übertragen werden können. Die Übernahme der Tätigkeit erfolgt dabei freiwillig und unter Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Für Krabbelstuben-, Kindergarten- und Hortpädagoginnen und -pädagogen, die solche medizinische Tätigkeiten verrichten, gab es bis September vergangenen Jahres, im Gegensatz zum Lehrpersonal, keinen entsprechenden Rechtsschutz. Das geht unter anderem darauf zurück, dass die Inanspruchnahme einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung auf privatrechtlicher Basis in Form einer Vereinbarung zwischen Eltern und Rechtsträger erfolgt.