De se confesso non creditur super crimine alterius.
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Wer ein eigenes Verbrechen gestanden hat, verdient keinen Glauben über andere Verbrechen.
Wer ein eigenes Verbrechen gestanden hat, verdient keinen Glauben über andere Verbrechen. Damasus, Regulae canonicae 42.
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.